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Urkunden aus dem Geburtenregister


Das Standesamt Soltau stellt ausschließlich Urkunden und beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister ab dem Jahr 1915 aus, wenn die Geburt in Soltau beurkundet wurde.

Sobald Ihre Bestellung und der Bezahlvorgang abgeschlossen sind, wird das Standesamt informiert. Sie bekommen zeitgleich eine E-Mail mit der Bitte, uns eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses im PDF- oder JPG-Format zuzusenden.

Die Zusendung des Personalausweises oder Reisepasses ist, unabhängig davon, wie Sie sich für die Bund-ID registriert haben, zwingend notwendig! Bitte schicken Sie uns die Kopie Ihres Personalsausweises oder Reisepasses an standesamt@stadt-soltau.de.

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport