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Urkunden aus dem Geburtenregister


Das Standesamt Soltau stellt ausschließlich Urkunden und beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister ab dem Jahr 1915 aus, wenn die Geburt in Soltau beurkundet wurde.

Sobald Ihre Bestellung und der Bezahlvorgang abgeschlossen sind, wird das Standesamt informiert. Sie bekommen zeitgleich eine E-Mail mit der Bitte, uns eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses im PDF- oder JPG-Format zuzusenden.

Die Zusendung des Personalausweises oder Reisepasses ist, unabhängig davon, wie Sie sich für die Bund-ID registriert haben, zwingend notwendig! Bitte schicken Sie uns die Kopie Ihres Personalsausweises oder Reisepasses an standesamt@stadt-soltau.de.

Gebühr: 70,00 EUR
Gebühr: 15,00 EUR
Gebühr: 7,50 EUR

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport