Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Textblöcke ein-/ausklappenDas Standesamt Soltau stellt ausschließlich Urkunden und beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister ab dem Jahr 1915 aus, wenn die Geburt in Soltau beurkundet wurde.
Sobald Ihre Bestellung und der Bezahlvorgang abgeschlossen sind, wird das Standesamt informiert. Sie bekommen zeitgleich eine E-Mail mit der Bitte, uns eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses im PDF- oder JPG-Format zuzusenden.
Die Zusendung des Personalausweises oder Reisepasses ist, unabhängig davon, wie Sie sich für die Bund-ID registriert haben, zwingend notwendig! Bitte schicken Sie uns die Kopie Ihres Personalsausweises oder Reisepasses an standesamt@stadt-soltau.de.
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ausstellung der Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- §§ 1591- 1594 German Civil Code (BGB)
- Section 56 (4) of the Personal Status Act (PStG)
- § 70 of the Ordinance on the Implementation of the Civil Status Act (PStV)
Anträge / Formulare
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport