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Hundesteueranmeldung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Spezielle Hinweise

Anmeldung:

Wer einen Hund anschafft, mit einem Hund zuzieht oder in Pflege oder Verwahrung nimmt, hat dies binnen 14 Tage schriftlich bei der Stadt Soltau anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft und müssen dann ebenfalls binnen 14 Tage angemeldet werden.
Die Rasse und Herkunft des Hundes, das Wurfdatum, die Farbe und das Geschlecht ist dabei anzugeben.


Abmeldung:

Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies ebenfalls binnen 14 Tage, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Soltau schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die/der Hundehalter/in aus dem Stadtgebiet wegzieht.

Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke bei der Stadt Soltau abzugeben.

Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung des Hundes der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

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Spezielle Hinweise
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