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Führungszeugnis einfach


In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.

Leistungsbeschreibung

Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt.

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
Gebühr: 13,00 EUR

Gebührenbefreiung: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis

14 TAG
Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3 Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2 Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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