Führungszeugnis einfach


Leistungsbeschreibung


Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt.

Verfahrensablauf


Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen


  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 13,00 EUR

Gebührenbefreiung: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis

Bemerkungen


Spezielle Hinweise

Das Führungszeugnis wird in Bonn beim Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ihr Antrag wird dorthin weitergeleitet. Die Ausstellung dauert ca. 1 bis 3 Wochen.

Kontakt

  • Bürgerbüro